Ihr Jahresabschluss
in guten Händen

Der Jahresabschluss erfüllt neben seiner Funktion der steuerlichen Einkünfteermittlung elementare unternehmerische Aufgaben. Er ist weitaus mehr als reine Pflicht, die das Handelsgesetzbuch vorschreibt. Nur durch fundierte Kenntnisse über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung Ihres Unternehmens können Sie die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen. Uns als Steuerberater dient er dazu, den richten Beratungsansatz für Sie zu finden. Zudem fungiert er innerhalb eines Unternehmens als zentrales Informationsmittel und bildet die Grundlage für Gewinnausschüttungen. Legen Sie daher höchste Sorgfalt an den Tag, indem Sie uns als Kanzlei die Erstellung des Jahresabschlusses übergeben. Als klassisches Aufgabenfeld der Steuerberatung nimmt der Jahresabschluss einen großen Platz in unserem Dienstleistungsangebot ein. Wir sind auf alle Arten von Jahresabschlüssen spezialisiert und liefern stets zuverlässige Ergebnisse.

 
 

Was gehört alles
zu einem
Jahresabschluss?


Die beiden Grundbausteine sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Aus ihnen lassen sich alle wesentlichen Kennzahlen klar herauslesen. Je nach Gesellschaftsform des Unternehmens kommen weitere Komponenten verpflichtend hinzu. Bei Kapitalgesellschaften (wie zum Beispiel AG, GmbH) und Genossenschaften gelten die Vorgaben für den erweiterten Jahresabschluss. Das heißt, sie müssen ihren Jahresabschluss gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB um einen Anhang gemäß §§ 284 bis 288 HGB ergänzen.

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften muss zusätzlich ein sogenannter Lagebericht nach §§ 289 ff. HGB erstellt werden. Im Lagebericht geben Sie über die bloßen Zahlen hinaus einen Überblick zur aktuellen Situation und erläutern die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. Jede Formulierung kann aufgrund der verpflichtenden Offenlegung dabei auf die Goldwaage gelegt werden. Nutzen Sie daher unsere Beratung, um diesen Teil passend auszuarbeiten. Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, achten wir selbstverständlich auf eine fristgerechte Abgabe aller Unterlagen. Auch wenn Sie Fristen für Gesellschafter- oder Generalversammlungen beachten müssen, planen wir diese zuverlässig ein. Die Erstellung der eBilanz und die Veröffentlichung Ihrer Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger gehört ebenfalls zu unserem Leistungsumfang. Und selbst bei Sonderfällen wie einer Schluss- oder Aufgabebilanz können Sie uns gerne kontaktieren. Wir sind stets für Sie erreichbar.