Wir sind Ihre
Landwirtschaft­liche Buchstelle

Die Land- und Forstwirtschaft stellt einen besonderen, oft wenig bekannten Bereich im deutschen Steuerrecht dar. Doch nicht für uns! Hier gibt es so viele Besonderheiten zu beachten, sodass inzwischen von den Steuerberatern eine spezielle Qualifikation verlangt wird. Die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist ein gesetzlich geschützter Begriff. Sie darf nur von Personen verwendet werden, die für die Steuerberatung der Land- und Fortwirtschaft eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben. Dieser sogenannte Sachkundenachweis erfordert unter anderem Spezialkenntnisse im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft. Nicht jede Steuerkanzlei zeichnet sich als Landwirtschaftliche Buchstelle aus. Unsere Kanzlei besitzt alle Qualifikationen, um Ihnen bei diesem Themenkomplex zu helfen.

 

Was sind die besonderen Anliegen von
­Land- und Forstwirten?


Relevant aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht ist vor allem der Jahresabschluss nach den speziellen Richtlinien des BMEL. Unsere Kanzlei ist hiermit bestens vertraut und liefert fristgerecht und zuverlässig alle relevanten Unterlagen. Ein weiteres besonderes Thema ist das Erbrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Die Abweichungen vom üblichen Erbrecht sind von Bundesland zu Bundesland zum Teil sehr verschieden. Wenn Sie eine Hofnachfolge planen, lohnt es sich einen externen Experten mit ins Boot zu holen. Das gilt auch für den Fall, wenn Sie als Erbe eine Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung vorhaben. Wir kennen uns mit den gesetzlichen Vorgaben aus und können Sie daher kompetent durch den Prozess begleiten.

Darüber hinaus übernehmen wir gerne für Ihren Betrieb die alltägliche Finanz- und Naturalbuchführung. Die Zeit, die Sie dadurch für die Buchhaltung einsparen, können Sie wunderbar in die Arbeit vor Ort investieren. Mit unserem geschulten Blick können wir der Finanz- und Naturalbuchführung wertvolle Informationen entlocken, die Ihnen bei der Verbesserung Ihrer Wirtschaftlichkeit helfen. Dabei spielt es für uns keine Rolle, in welcher Rechtsform und in welcher Branche Ihr Betrieb angelegt ist. Wir verfügen für jeden Fall über das entsprechende Wissen. Sprechen Sie uns gerne auf das Thema Landwirtschaftliche Buchstelle an.
Wir freuen uns darauf, Sie dazu beraten zu dürfen.